Vom Affen gebissen – und keine Entschädigung
Das Urteil ist nicht mehr ganz taufrisch; eine gewisse Originalität ist dem Fall aber nicht abzusprechen. Da wurde ein Kenia-Urlauber in einer Hotelanlage von einem dort lebenden wilden Affen gebissen, der ihm eine Banane, die er bei sich hatte, abspenstig machen wollte. Er verklagte den Veranstalter auf Erstattung des Reisepreises und verlangte Schmerzensgeld, weil er unter anhaltenden Schmerzen litt. Dem folgte das Gericht nicht. Der Affenbiss falle unter das allgemeine Lebensrisiko, so die Kölner Richter. Außerdem hätte der Kläger die Gefahren erkennen können. Der Reiseveranstalter sowie das Hotel hätten hier keine weiteren Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Anwalt