Werbung mit Klimaneutralität muss erklärt werden
Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung selbst erklären, was sich dahinter verbirgt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgehalten. Im konkreten Fall ging es um eine Werbung des Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes, das Urteil hat aber branchenübergreifende Gültigkeit. Tagesschau