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9. September 2024 | 15:00 Uhr
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Was die Pflicht zu barrierefreien Websites bedeutet

Am 29. Juni 2025 tritt die gesetzliche Regelung zur Barrierefreiheit von Websites in Kraft, die auch Hotels, Tourismusverbände und Reiseanbieter trifft. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Was dies bedeutet und was zu tun ist, beschreibt Daniel Birkenmayer, Geschäftsführer der Tourismusexperten, in einem Gastbeitrag.

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Barrierefreiheit im Internet ermöglicht es allen Menschen – ob mit Sehbehinderung, Hörverlust oder motorischen Einschränkungen – ohne Hindernisse auf Websites und Dienstleistungen zuzugreifen. Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit auch für Unternehmen im Tourismussektor zur Pflicht. Eine barrierefreie Website verbessert die Lebensqualität vieler Menschen, die bisher Schwierigkeiten hatten, Online-Angebote zu nutzen.

Für touristische Unternehmen wie Hotels, Destinationen oder Reisebüros ist eine barrierefreie Website nicht nur bald eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie bietet auch die Chance, neue Zielgruppen zu erreichen. In der EU leben etwa 80 Millionen Menschen mit Behinderung – eine große Kundengruppe, die oft vernachlässigt wurde. Auch ältere Reisende, deren Zahl kontinuierlich wächst, profitieren von barrierefreien Websites und bevorzugen Anbieter, die ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Rechtliche Anforderungen für barrierefreie Websites

Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit von Websites tritt am 29. Juni 2025 in Kraft und betrifft Unternehmen in der Tourismusbranche mit digitalen Angeboten. Die Anforderungen basieren auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die in vier Hauptprinzipien unterteilt sind:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehören ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sowie Alternativtexte für Bilder, die von Screenreadern erfasst werden können.
  2. Bedienbarkeit: Die Navigation und Bedienung einer Website müssen für jeden zugänglich sein. Die Website muss auch nur mit der Tastatur vollständig nutzbar sein, was für Menschen mit motorischen Einschränkungen entscheidend ist.
  3. Verständlichkeit: Inhalte und Bedienung der Website sollten klar und einfach strukturiert sein, damit sie von allen Nutzern verstanden werden. Dazu gehört eine klare und einfache Sprache sowie die Vermeidung von komplizierten Menüs oder Formularen.
  4. Robustheit: Die Website muss so gestaltet sein, dass sie von möglichst vielen Endgeräten und mit verschiedenen Hilfsmitteln (wie Screenreadern) zugänglich bleibt.

Konkrete Maßnahmen für Hoteliers und touristische Unternehmen

Was bedeutet das konkret für Ihr Hotel, Ihre Destination, Ihren Veranstalter oder Ihr Reisebüro? Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie in den nächsten Monaten umsetzen sollten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen:

  • Websites technisch anpassen: Prüfen Sie, ob Ihre Website den WCAG-2.1-Richtlinien entspricht. Ziehen Sie Experten hinzu, die die technische Umsetzung übernehmen und Ihre Seite auf mögliche Barrieren hin analysieren.
  • Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild auf Ihrer Website sollte mit einem Alternativtext versehen sein, der den Inhalt des Bildes beschreibt. Dies ist besonders wichtig für Screenreader, die sehbehinderten Menschen die Inhalte Ihrer Website vorlesen.
  • Kontraste und Schriftgröße anpassen: Achten Sie darauf, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund stark genug ist und die Schriftgröße auf allen Geräten gut lesbar ist. Dies hilft nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern verbessert auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit Ihrer Seite.
  • Videos mit Untertiteln versehen: Wenn Sie Videos auf Ihrer Website haben, sollten diese immer mit Untertiteln ausgestattet sein, damit auch hörgeschädigte Nutzer die Inhalte verstehen können.
  • Barrierefreie PDFs: Viele Hotels bieten PDFs an, etwa für Preislisten oder Angebote, Reiseveranstalter nutzen PDFs für Reiseabläufe. Stellen Sie sicher, dass diese ebenfalls barrierefrei sind, indem sie gut strukturiert sind und mit Textinformationen anstatt nur Bildern arbeiten.
  • Kontaktmöglichkeiten für Feedback bieten: Bieten Sie Ihren Nutzern eine einfache Möglichkeit, Feedback zu geben, falls sie auf Barrieren stoßen. Dies zeigt nicht nur, dass Sie sich aktiv um Barrierefreiheit bemühen, sondern hilft Ihnen auch, Probleme zu erkennen und zu beheben.

Geschäftliche Vorteile von Barrierefreiheit

Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bietet eine barrierefreie Website zahlreiche geschäftliche Vorteile. Sie erweitern damit Ihre Zielgruppe. Barrierefreie Websites sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich, aber auch für ältere Menschen oder technisch unerfahrene Nutzer einfacher zu bedienen. Dadurch erschließen Sie sich eine breitere Zielgruppe.

Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch für alle anderen Nutzer einfacher und intuitiver zu bedienen. Dies verbessert die Benutzererfahrung insgesamt und kann die Verweildauer auf Ihrer Seite erhöhen. Viele Maßnahmen, die zur Barrierefreiheit beitragen, wie zum Beispiel die Verwendung von Alternativtexten und eine saubere Strukturierung der Inhalte, verbessern auch Ihre Position in Suchmaschinen. Google bewertet barrierefreie Seiten positiv, da sie mehr Nutzern zugänglich sind.

Fazit: Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit bis zum 29. Juni 2025 mag auf den ersten Blick wie eine Herausforderung wirken, bietet aber zahlreiche Chancen für Hotels und touristische Unternehmen. Sie erschließen neue Kundengruppen, verbessern die Nutzererfahrung auf Ihrer Website und zeigen, dass Ihr Unternehmen zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst agiert.

Birkenmayer Daniel Geschäftsführer Tourismusexperten Foto Mila Pairan.jpg

Gastautor Daniel Birkenmayer ist Geschäftsführer der Agentur Tourismusexperten. Er ist in einer Hoteliersfamilie aufgewachsen und verfügt über tiefgreifende Kenntnisse aller Hotelbereiche. Nach einem BWL- und Tourismus-Studium sowie internationalen Erfahrungen in der Fünf-Sterne-Hotellerie leitete Birkenmayer die Marketing & PR Abteilung der Münchner Hilton Hotels, bevor er die Marketing- und Kommunikationsagentur Tourismusexperten gründete.

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