Unternehmen können Sozialbeiträge stunden lassen
In einem Schreiben der Sozialversicherungsträger heißt es, Stundungen seien zunächst längstens bis Juni zu gewähren. Auch Zinsen würden ausnahmsweise nicht berechnet. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise in einer finanziellen Notlage befindet, außerdem muss ein Antrag gestellt werden. FAZ