Kauf auf Pump wird für viele Verbraucher zum Problem
19 Prozent der Bundesbürger gaben in einer Online-Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) an, dass sie wegen gestiegener Lebenshaltungskosten Probleme haben, ihre Kredite zu tilgen. Bei den 16- bis 29-Jährigen ist es knapp jeder Dritte. Die Verbraucherschützer fordern nun eine Reform der Kreditvergabe.
Konsumgüter schnell und unkompliziert auf Pump zu kaufen, ist beliebt. Auch für Reisen gibt es zahlreiche Angebote, den Urlaub auf Raten zu finanzieren. Für immer mehr Menschen wird die Versuchung, ihre Käufe nicht auf einen Schlag zu bezahlen, sondern abzustottern, allerdings zum Problem. Knapp jeder Fünfte tut sich aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten schwer, Kredite zu tilgen. Unter jüngeren Menschen ist das Problem noch verbreiteter als unter älteren.
Eine VZBV-Befragung unter Schuldnerberatern legt nach Angaben der Verbraucherschützer nahe, dass Kreditgeber aufgrund unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfungen mitunter überfordernde Kreditkonditionen für Verbraucher festlegen. Diese wiederum könnten einen zusätzlichen Kreditbedarf schaffen, der für Verbraucher in die Überschuldung führen könne, so der VZBV weiter. Die von den Schuldnerberater:innen dabei am häufigsten als besonders problematisch angesehenen Kreditprodukte seien Buy-Now-Pay-Later, Dispositions- und Kreditkartenkredite.
Zwischen Überschuldungs- und Datenschutz
Ein vom VZBV zusammen mit dem Institut für Finanzdienstleistungen erstelltes Gutachten stellt grundsätzlich fest, dass die EU-Verbraucherkreditrichtlinie Kreditgeber konkret verpflichtet, die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher zu betrachten. Dabei bestehe allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen könne – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer zu berücksichtigen. Die mögliche Folge sei, dass Kreditgeber die Kreditrate zu hoch ansetzten. Überschuldung wäre erneut die Folge.
Das Gutachten sieht eine Datenverarbeitung von Kontoinformationen als notwendig an. Um Überschuldungs- und Datenschutz gleichermaßen zu berücksichtigen, schlagen die Autoren allerdings vor, dass die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung durch ein strenges Verarbeitungsverbot von sensiblen Verbraucherdaten ergänzt werden sollte. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie trat am 30. Oktober 2023 in Kraft und muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 20. November 2025 national umgesetzt werden. Sie regelt die Vergabe von Verbraucherkrediten und soll Verbraucher besser vor Ver- oder Überschuldung durch Kredite schützen.
Christian Schmicke