Gewinnreise darf nichts kosten
Das Bremer Unternehmen Kompass Holidays hatte Gewinnmitteilungen verschickt, in denen es die Empfänger über den Gewinn einer Türkei-Reise informierte. Es könnten allerdings Flughafen- oder Saisonzuschläge anfallen. Zudem sei ein "Kerosinzuschlag“ in Höhe von 49 Euro zu zahlen. Das Landgericht Bremen hat Kompass untersagt, von einer "Gewinnreise“ zu schreiben. Die Inanspruchnahme eines "Gewinns“ dürfe nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden, so die Richter. FVW