Diese Rechte haben Arbeitnehmer, die im Urlaub stranden
Wenn Urlauber wegen Streiks oder Unwettern am Urlaubsort stranden und später als vorgesehen zur Arbeit zurückkehren, haben sie keinen Anspruch auf Vergütung für die ausgefallene Arbeitszeit. Sorgen um weitere Konsequenzen müssen sie sich aber nicht machen. In der Regel hilft eine offene, frühzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber; etwa um die Fehlzeiten durch Urlaub oder Überstunden auszugleichen. T-Online