BGH verlangt das Wort "Anzeige"
BGH verlangt das Wort "Anzeige" über bezahlten Beiträgen: "Sponsored by..." und andere schwammige Begriffe reichten nicht aus, so der Bundesgerichtshof. Dies gilt für alle Beiträge, die von der Gestaltung her nicht klar als Anzeige zu erkennen seien. wiwo.de