Aidas Kussmund darf fotografiert werden
Die Reederei hatte gegen einen Anbieter von Landausflügen geklagt, der ein Foto des urheberrechtlich geschützten Aida-Logos samt Kussmund auf seiner Webseite zeigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass alles, was sich dauerhaft auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, unter die Panoramafreiheit fällt und ohne Einwilligung gefilmt, fotografiert und veröffentlicht werden darf. Darunter fallen neben Bussen oder Straßenbahnen, Schiffe, die von jedem gesehen werden können. Heise