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4. Dezember 2023 | 16:13 Uhr
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Mailen

2024 gelten neue Spesensätze für Dienstreisen

Das Bundesfinanzministerium hat die Spesensätze für das Jahr 2024 veröffentlicht, die den Verpflegungsmehraufwand für Geschäftsreisen je Reiseziel festlegen. Insgesamt wurden für etwa 50 Länder und Städte die Pauschalen festgesetzt, wobei einige Anpassungen und Erhöhungen vorgenommen wurden, auch die Sätze für Inlandsreisen.

Hongkong Skyline Foto iStock Chunyip Wong

Der Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen nach Hongkong hat sich leicht reduziert

Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands beträgt der Verpflegungsmehraufwand nun 30 Euro für eine Abwesenheit von 24 Stunden, im Vergleich zu den bisherigen 28 Euro. Für An- und Abreisetage sowie Abwesenheiten ab acht Stunden werden nun 15 Euro gezahlt, im Vergleich zu den bisherigen 14 Euro.

Auch in den meisten ausländischen Reisezielen wurden die Sätze nach oben angepasst. Etwa in der australischen Hauptstadt Canberra erhöht sich der Pauschbetrag von 57 auf 74 Euro. In Finnland steigt er von 50 auf 54 Euro, in Georgien von 35 auf 45 Euro, in Rio de Janeiro von 57 auf 69 Euro und in Rom von 40 auf 48 Euro. Ähnliche Anpassungen wurden auch für Kanada vorgenommen: Die Pauschalen für Ottawa steigen von 47 auf 62 Euro, für Toronto von 51 auf 54 Euro und für Vancouver von 50 auf 63 Euro.

Interessanterweise gibt es jedoch auch einige Senkungen in den Pauschalen. Beispielsweise wird der Satz für Geschäftsreisen nach Hongkong von 74 auf 71 Euro reduziert, nach Tokio von 66 auf 50 Euro, nach Brasilia von 57 auf 51 Euro und nach Mailand von 45 auf 42 Euro.

Diese neuen Regelungen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen werden ab dem 1. Januar 2024 wirksam. 

Pascal Brückmann

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