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17. Februar 2022 | 14:59 Uhr
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Was wird aus der Einstufung als Hochrisikogebiet?

Noch immer müssen ungeimpfte Touristen, die aus einem Corona-Hochrisikogebiet zurückkehren, in Deutschland in Quarantäne. Das gilt auch für Kinder unter zwölf Jahren. Nun steht offenbar eine Änderung bevor.

Quarantäne

Wer ohne Impfung aus einem Hochrisikogebiet zurückkehrt, muss nach wie vor in Quarantäne

Die aktuelle Handhabung der Einstufung von Ländern als Corona-Hochrisikogebiete durch das Robert-Koch-Institut (RKI) wirft viele Fragen auf. Nach wie vor bringt eine Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner eine hohe Wahrscheinlichkeit mit sich, dass ein Land oder eine Region als Hochrisikogebiet eingestuft und mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes belegt wird. Das hat unangenehme Folgen für Ungeimpfte und Familien mit kleineren, ungeimpften Kindern, denn nach der Rückkehr geht es in Quarantäne. Für die Reisebranche zieht dies oft Stornierungen oder Umbuchungen nach sich.

Obwohl das RKI betont, dass neben der Inzidenz andere Faktoren wie die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate und die Positivrate der Corona-Tests bei der Bewertung eine Rolle spielen, wirkt die Regelung seit einer Weile aus der Zeit gefallen. Denn als Hochrisikogebiete gelten damit viele Länder, in denen die Inzidenz deutlich niedriger ist als in Deutschland.

"Gestiegenen Inzidenzen Rechnung tragen"

Das haben nun auch die Regierenden registriert. Wie gewohnt preschte als erster der bayerische Ministerpräsident Markus Söder mit der Forderung vor, die Inzidenz für die Schwelle zu einer Hochstufung solle von 100 auf 1.000 erhöht werden. Davon unabhängig einigten sich Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch darauf, "den durch Omikron weltweit gestiegenen Inzidenzen Rechnung zu tragen" und die Einstufung der Hochrisikogebiete anzupassen.

Damit solle vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft seien und sie daher der Quarantäne nicht entgehen könnten, heißt es. Dies solle bei der anstehenden Überprüfung der einschlägigen Regelungen berücksichtigt werden. Ob das bedeutet, dass eine Quarantänepflicht bei der Rückkehr aus Corona-Hochrisikogebieten generell entfällt oder ob einfach die Grenzwerte geändert werden, ist noch unklar.

Christian Schmicke

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