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25. April 2024 | 14:43 Uhr
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VUSR fordert klare Informationspflichten für Gepäck

Der VUSR fordert klare Regeln für Informationen zum Handgepäck bei Flugreisen. Die Informationspflichten sollten im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie geregelt werden, so Chefin Marija Linnhoff. Sie müssten bei den Veranstaltern liegen.

Handgepäck

Die Regeln der Airlines für Handgepäck sind uneinheitlich und nicht selten verwirrend

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Touristiker und Reisende kennen das Spiel. Uneinheitliche Vorgaben zu Größe, Gewicht und Anzahl der Gepäckstücke machen den Flugantritt bisweilen zur Glückssache. Die Beschaffung der jeweils geltenden Regelungen bleibe allzu häufig unbezahlt an den Reisebüros hängen, kritisiert Linnhoff. Deshalb müsse eine klare Regelung der Informationspflichten im Rahmen der Pauschalreiserichtlinie her. Ziel sei es, die Zuständigkeit für die Mitteilung dieser Bestimmungen – wie beim Aufgabegepäck – eindeutig den Veranstaltern zuzuordnen.

"Reisebüros gehen neben ihren zahlreichen originären Aufgaben teilweise wirklich unter in Anfragen zu den Handgepäckbestimmungen", weiß die VUSR-Chefin. Sie sollten aber "nicht länger unentgeltliche die ureigensten Aufgaben der Veranstalter übernehmen". Mit einer eindeutigen Zuweisung der Informationspflicht an die Veranstalter, vergleichbar mit der Regelung zum Aufgabegepäck, könnten viele Unklarheiten und zusätzliche Belastungen für den Reisevertrieb vermieden werden.

Verwirrung und Mehrarbeit 

Die momentane Situation sorge nicht nur für Verwirrung bei den Kunden, sondern belaste auch die Arbeitsprozesse der Reisebüros erheblich. Jedes Gepäckstück, das wegen Abweichungen von den vorgegebenen Maßen am Flughafen zu Problemen führe, erzeuge zusätzliche Kosten und Unzufriedenheit bei den Reisenden. "Die Gefahr, dass Kunden aus Unwissenheit beim Check-in zusätzlich bezahlen müssen, ist groß", so Linnhoff. Dies führe zu Frustration und schade dem Vertrauen in die gesamte Branche.

In den Reiseunterlagen sollten klar definierte Angaben zum Handgepäck aufgeführt werden. Gleiches gelte in diesem Zusammenhang auch für das Aufgabegepäck. Kunden sollen nicht nur über das zulässige Format und Gewicht ihres Handgepäcks informiert werden, sondern auch darüber, wo sie diese Informationen gegebenenfalls selbst nachprüfen könnten. Es bedürfe einer schnellen und transparenten Lösung, fordert die Verbandschefin.

Christian Schmicke

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