VUSR fordert Absicherung von Einzelleistungen
In einem Positionspapier erklärt der VUSR zur Überarbeitung des Pauschalreiserechts durch die EU, eine Absicherung von Einzelleistungen sei "schon lange fällig". Diese solle die EU "unter den unmittelbaren Schutz des Pauschalreiserechts stellen", so Reisebüro-Verbandschefin Marija Linnhoff (Foto).
Die aktuellen EU-Pläne zur Beschränkung von Vorauszahlungen bei Pauschalreisen hätten "das Potential, die wirtschaftliche Stabilität der Branche insgesamt zu gefährden", erklärt der VUSR. Das betreffe auch den stationären Vertrieb, der auf ein starkes Produkt mit verlässlichen Rahmenbedingungen angewiesen sei. Ein Punkt dabei sei die mögliche Deckelung von Anzahlungen bei 20 Prozent. "Die Beschränkung von Vorauszahlungen könnte die finanzielle Sicherheit für Reisebüros gefährden und ihre Fähigkeit zur Unterstützung von Reisenden einschränken", so der Verband. Insbesondere Fernreisen bedürften aufgrund der Vorabzahlungspraxis der Fluggesellschaften "eher einer leichten Anhebung der Vorauszahlungen auf 35 Prozent des Reisepreises", heißt es in dem Positionspapier.
Insolvenzschutz für Provisionen
Die bestehenden Insolvenzschutzsysteme für Pauschalreisen seien effektiv und wichtig für Verbraucher, so der VUSR weiter. Veränderungen sollten "nicht zu unnötigen Kosten und bürokratischen Hürden führen, die letztendlich den Verbraucherinteressen schaden". Die Aufsicht des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) gehöre jedoch in die Hand einer Fachbehörde für Finanzen, sodass die Bafin dem Justizministerium vorzuziehen sei, fordert der Verband.
Anschließend wiederholt der VUSR seine bekannte Forderung, auch Reisebüroprovisionen in den Insolvenzschutz einzubeziehen. Der Insolvenzschutz darf nicht "bei den Verbrauchern aufhören". Während Veranstalter und Luftfahrtgesellschaften ausgerechnet im Fall einer Pleite unerreichbar würden, kümmere sich der stationäre Vertrieb um ihre Kunden, argumentiert der von Linnhoff angeführte Verband. Diese derzeit sogar noch unbezahlte Mehrarbeit dürfe "nicht noch durch Provisionsrückforderungen im Insolvenzfall bestraft werden". Eine Mitgliedschaft im Deutschen Reisesicherungsfonds könne den Reisebüros schnell und unbürokratisch den Eintritt in ein bestehendes Schutznetz ermöglichen.
Integration von Einzelleistungen
Ein weiterer zentraler Punkt in dem Papier ist die Forderung nach einer zusätzlichen Absicherung von Einzelleistungen, also vor allem Unterkunfts- und Flugbuchungen. Diese sollten "unter den unmittelbaren Schutz des Pauschalreiserechts" gestellt werden. In dieses Konzept würde der VUSR auch die Ferienhausvermietung integriert sehen. Der "Mehrwert" des durch das Pauschalreiserecht gesicherten Schutzes solle "im Wettbewerb mit Online-Plattformen, die ausschließlich Einzelleistungen anbieten, berücksichtigt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten", so der Reisebüroverband.
Mit dem Positionspapier des VUSR wird es immer unwahrscheinlicher, dass die touristischen Verbände in Deutschland gegenüber der EU-Kommission in naher Zukunft mit einer Stimme sprechen. Wie der VUSR hatte auch der DRV vermeintliche Wettbewerbsvorteile der OTAs angeprangert, die mit einer der Pauschalreise ähnlichen Bündelung von Reiseleistungen Preisvorteile erzielten, weil ihre Produkte im juristischen Sinne nicht gebündelt, sondern formal nacheinander verkauft würden. Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) hatte dem vehement widersprochen und erklärt, seine Mitglieder seien denselben Regeln unterworfen wie alle anderen. Mit seiner Forderung nach einer Integration der Reisebüros in den Mechanismus der Kundengeldabsicherung steht der VUSR bislang alleine da. Und auch dessen Forderung, Ferienhausvermietungen hierzulande dem Pauschalreiserecht zu unterwerfen, dürfte auf Widerspruch stoßen.
Christian Schmicke