Viele offene Fragen bei Testpflicht für alle Reiserückkehrer
Die Bundesregierung lässt den Termin für den Start der geplanten generellen Corona-Testpflicht für Urlauber bei der Rückkehr nach Deutschland bislang noch offen und verweist auf laufende interne Abstimmungen. Die Gewerkschaft der Polizei merkt dazu an, die Testpflicht sei kaum kontrollierbar.
Die stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung, Ulrike Demmer, nannte am Mittwoch keinen Termin für die Einführung der geplanten Testpflicht für alle nicht geimpften Reiserückkehrer. Regelungen zu diesem Thema stünden auch auf der Agenda der Corona-Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am 10. August. Was schon vorher geklärt werden könne, solle aber geklärt. Es gelte: "Je schneller, desto besser."
Am Dienstagabend hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärt, dass die Bundesregierung zugesagt habe, bis zum 1. August alles zu probieren, um eine einheitlichen Testpflicht für alle nicht geimpften Einreisende einzuführen. Gesundheitsminister Jens Spahn und Innenminister Horst Seehofer hatten zuvor angekündigt, dass künftig grundsätzlich ein negativer Test nötig sein solle – egal, von wo und mit welchen Verkehrsmitteln die Einreise nach Deutschland erfolge. Diese generelle Testpflicht bei der Einreise besteht bislang nur für Flugpassagiere.
Polizeigewerkschaft sieht "prekäre" Situation
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht eine Ausweitung der Testpflicht auf alle ungeimpften Reiserückkehrer kritisch. Die Bundespolizei könne nicht an allen Grenzen Testnachweise kontrollieren, betonte der GdP‐Vorsitzende für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf: "Wenn das so beschlossen wird, wäre das für uns als Bundespolizei eine prekäre Situation, die allein personell nicht leistbar ist. Denn wir sind für diese Art des Grenzschutzes nicht mal ansatzweise ausgelegt."
Der Gewerkschafter verwies darauf, dass Deutschland Landesgrenzen von rund 3.800 Kilometer habe, die sich selbstverständlich nicht flächendeckend kontrollieren ließen. Zudem gebe es im Schengen‐Raum keine stationären Grenzkontrollstellen mehr.
"Psychologischer Effekt"
Grenzschutz sei zwar Kernaufgabe der Bundespolizei, für die Kontrolle der Testpflicht seien jedoch die Gesundheitsämter und die Landespolizeien zuständig, so die GDP. Die Bundespolizei könne hier nur im Zuge der Amtshilfe unterstützen – so wie sie es beispielsweise im vergangenen Jahr an der polnischen und tschechischen Grenze getan habe. Diese Einsätze hätten bereits sehr viele Ressourcen gebunden, heißt es von der Gewerkschaft.
Allerdings, so der Gewerkschaftsvorsitzende, gehe es der Politik wohl gar nicht um flächendeckende Kontrollen, sondern vielmehr um einen psychologischen Effekt. Denn wenn die Gefahr bestehe, bei einer Stichprobenkontrolle erwischt zu werden, machten vielleicht mehr Menschen einen Test oder ließen sich gleich im Vorfeld einer Reise impfen.