Verbraucherschutz fordert Rücktrittsrecht für Risikogruppen
Urlauber mit Vorerkrankungen und aus Risikogruppen sollten ihre Reisen nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) auch ohne Reisewarnung kostenlos stornieren können.
Jemand, der aufgrund seines Risikoempfindens oder einer gesundheitlichen Vorbelastung berechtigte Sorge habe, dass sein Urlaubsziel zu einem Risikogebiet werden könnte, "darf sich nicht durch Zahlungsaufforderungen verpflichtet fühlen, dort hinzufahren", sagt VZBV-Chef Klaus Müller gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Derzeit endeten solche Fälle oft vor Gericht.
Das Vertrauen vieler Menschen in die Touristik sei seit der Debatte um verpflichtende Gutscheine im Frühjahr ohnehin erschüttert, so Müller: "Durch die ganze Diskussion um Zwangsgutscheine ist bei den Menschen hängengeblieben: Ich bin der Doofe, wenn ich das mache", zitiert ihn die "DPA".
Nach derzeitiger Rechtslage reicht die Angst vor einer Ansteckung alleine nicht aus, um Reisen kostenlos zu stornieren. Das Stornorecht hängt vielmehr davon ab, ob das vertraglich zugesicherte Programm durchgeführt werden kann oder nicht. Eine deutliche Einschränkung am Urlaubsort kann allerdings ein Grund für eine kostenlose Stornierung sein. Im Allgemeinen gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als starkes Indiz dafür, dass kostenlose Stornierungen möglich sind.
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