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12. Februar 2020 | 13:25 Uhr
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Verbraucherschützer gegen Lockerung der Verspätungsregeln

Ein Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Entschädigungsregeln bei Verspätungen und Flugstreichungen sieht eine deutliche Anhebung der Verspätungsgrenzen für Schadenersatzansprüche vor. Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, zeigt sich alarmiert.

Europa-Flagge

Die EU-Kommission will künftig größere Flugverspätungen ohne Entschädigungspflicht tolerieren

Bislang müssen Airlines in der EU ihre Passagiere bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden mit 250 bis 600 Euro pro Person entschädigen, wenn die Fluggesellschaften selbst und nicht außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind. Diese Regeln will die EU lockern. Statt wie bisher ab drei Stunden sollen künftig bei Kurz- und Mittelstreckenflügen mit bis zu 3.500 Kilometern Flugdistanz erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen fällig werden. Auf längeren Strecken bis zu 6.000 Kilometern soll die Grenze auf neun und darüber hinaus gar auf zwölf Stunden angehoben werden.

Gegen die mögliche Neuregelung, die von den Fluggesellschaften seit Jahren gefordert wird und die nun von der kroatischen Ratspräsidentschaft offenbar vorangetrieben werden soll, regt sich naheliegenderweise Protest seitens der Verbraucherschützer. Michael Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv), sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, den Flugpassagieren drohe durch die geplante Novelle eine "deutliche Verschlechterung ihrer Verbraucherrechte".

Mehr Verspätungen bei kulanteren Regeln?

Zudem warnte Müller, die Verordnung würde durch die Aufweichung der Zeitgrenzen "ihre Lenkungswirkung verlieren". Bisher hätten die Airlines wegen der Entschädigungspflicht einen "großen Anreiz zur Pünktlichkeit". Auch deshalb hätten Flüge in Europa im Durchschnitt weniger Verspätung als etwa in den USA. Dieser Anreiz fiele im Zuge weniger strenger Grenzen weg.

Laut dem Bericht sind die genauen Pläne, die die kroatische Ratspräsidentschaft der zuständigen Expertengruppe des EU-Rats vor wenigen Tagen vorgelegt haben soll, noch vertraulich. Für den Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Fluggastrechte hatte sich neben dem Luftfahrtverband BDL, der darin einen "geeigneten Kompromissvorschlag" sieht, auch die große Koalition ausgesprochen.

Neben der Verspätungsgrenze steht dabei auch die Definition "außergewöhnlicher Umstände" zur Debatte, bei denen die Airlines nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind. Während beispielsweise Unwetter unstrittig dazu zählen, ist die Rechtsprechung im Falle von Streiks innerhalb Europas unterschiedlich.

Christian Schmicke

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