Verbraucherschützer bringen Klage gegen Airline-Vorkasse
Verbraucherschützer klagen gegen Airline-Vorkasse: Akzeptabel sei eine Anzahlungspflicht nur, wenn Fluggesellschaften eine Insolvenzversicherung vorweisen könnten, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ihre Klage richtet sich gegen Airberlin, Condor, Germania, Lufthansa und Tuifly. travel-one.net