Verbände erstellen "Mängelliste" zum EU-Richtlinien-Entwurf
Mehrere touristische Verbände haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Der Gesetzentwurf sei handwerklich schlecht gemacht, missachte Regeln des fairen Wettbewerbs und ziehe falsche Schlussfolgerungen aus der Corona-Pandemie, so das Echo.
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Das Positionspapier wurde von den Verbänden ASR, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA und VIR unterzeichnet. Sie appellieren darin an die Bundesregierung, Fehler im Gesetzentwurf in den in Kürze beginnenden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen anzusprechen. Bundestagsabgeordnete sollten zudem die Positionierung der Bundesregierung in den relevanten Ausschüssen "sorgfältig beobachten und frühzeitig steuernd einwirken", da später in der nationalen Umsetzung aufgrund der vollharmonisierten Richtlinie nur noch wenig Handlungsspielraum bestehen werde.
Abkehr von der Pauschalreise?
Durch die neu angedachten, zusätzlichen Verbraucherschutzanforderungen würden Pauschalreisen im Preis weiter steigen müssen, was die äußerst preissensiblen Verbraucher aller Erfahrung nach dazu veranlassen werde, von einer Pauschalreisebuchung Abstand zu nehmen und sich stattdessen auf eigenes Risiko selbst eine Reise zusammenzustellen, so die Verbände. Dies werde „sehr große Auswirkungen vor allem auf den deutschen Markt haben“, denn 41 Prozent aller Pauschalreisen, die in der EU gebucht werden, würden in Deutschland verkauft.
In diesen Punkten sehen die Verbände Verbesserungsbedarf
- Die Geschäftsreise gehöre nicht in eine Pauschalreiserichtlinie und ist aus der Regelung herauszunehmen.
- Die geplante Einführung der Drei-Stunden-Frist mache den Verkauf verbundener Reiseleistungen im Reisebüro unmöglich und schmälere die Vielfalt des Angebots.
- Die "Click through"-Regelung gehe in die richtige Richtung, lasse aber nach wie vor Schlupflöcher offen.
- Die geplante Regulierung der Anzahlungshöhe sei überflüssig und überzogen.
- Die Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können, bedeute eine komplette Risikoverlagerung auf den Reiseveranstalter. Das sei nicht sachgemäß und unverhältnismäßig.
- Die Einbeziehung von drei Reisewarnungen – am Wohnsitz, am Abreiseort und im Zielgebiet – sei unklar und nicht sachgerecht. Maßgeblich könne nur eine Reisewarnung sein.
- Mit der strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern bei Großschadensereignissen ziehe die Kommission die falschen Lehren aus der Pandemie und belaste die Unternehmen unnötig.
Christian Schmicke
Im aktuelle Reise vor9 Podcast sprechen wir mit VIR-Chef Michael Buller über mögliche Auswirkungen der geplanten Drei-Stunden-Regel. Einfach mal reinhören:
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