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22. Juli 2024 | 13:50 Uhr
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US-Gericht leistet Ryanair Schützenhilfe gegen Booking

Ein Bezirksgericht in Delaware erklärte, Booking habe dem Billigflieger mit sogenanntem Screen Scraping einen wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Booking will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Ryanair Firmensitz

In der Firmenzentrale von Ryanair in Dublin freut man sich über das jüngste Urteil eines US-Gerichts

Etappensieg für Ryanair im langjährigen Kampf gegen diejenigen Online-Vertriebsplattformen, die CEO Michael O'Leary gerne als OTA-Piraten bezeichnet: Die Geschworenen des US-Bezirksgerichts in Delaware erklärten die Praxis, mit Hilfe von zwischengeschalteten Softwareanbietern die Website von Ryanair auszulesen und auf diese Weise Flüge des Carriers zu verkaufen, für rechtswidrig. Ryanair zieht seit langem gegen Booking und andere OTAs zu Felde und wirft ihnen vor, den Verbrauchern überhöhte Preise für Ryanair-Flugtarife und Zusatzleistungen in Rechnung zu stellen.

Gegenklagen von Booking, unter anderem wegen Verleumdung, wegen der Bezeichnung als "OTA-Pirat", unlauterem Wettbewerb und betrügerischen Geschäftspraktiken wurden nach Darstellung von Ryanair abgewiesen. Ryanair-Chef Michael O’Leary kommentierte den Entscheid mit gewohnt markigen Worten: "Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil der Internetpiraterie und den überhöhten Preisen ein Ende setzen wird, die sowohl Fluggesellschaften als auch anderen Reiseunternehmen und Verbrauchern durch die rechtswidrigen Aktivitäten von OTA-Piraten wie Booking auferlegt werden", erklärte er. Er hoffe, dass das Urteil Verbraucherschutzorganisationen in Großbritannien und Europa zwingen werde, Maßnahmen zu ergreifen, um Screen Scraping und überhöhte Preise für Flüge und Zusatzleistungen zu verbieten.

Booking akzeptiert das Urteil nicht

Bei Booking sieht man das naturgemäß anders. Das Unternehmen bleibe bei seiner Auffassung, dass die Möglichkeit für Kunden, Tarife in der gesamten Reisebranche abzurufen und zu vergleichen, die Wahlfreiheit der Verbraucher fördere, heißt es. Deshalb plane man, Berufung einzulegen.

Ryanair befindet sich seit Jahren im Kampf gegen OTAs. Allerdings schloss die Airline in jüngerer Zeit mit immer mehr Online-Plattformen Verträge über den autorisierten Weiterverkauf von Tickets und suchte die Kooperation – zuletzt mit Expedia. Booking findet sich hingegen nicht in der Reihe der Unternehmen, mit denen Ryanair zusammenarbeitet.

Ryanair gerät unterdessen von anderer Seite unter Druck. Im ersten Quartal des im April angelaufenen Geschäftsjahres verbuchte der Carrier einen Preisverfall um 15 Prozent bei den Tickets. Der Gewinn schrumpfte gegenüber dem Vorjahresquartal von 663 Millionen Euro auf 360 Millionen. Auch die Aussichten für das zweite Quartal beurteilt das Unternehmen nun skeptischer als bisher. Die Preisgestaltung sei schwierig und die Ticketpreise dürften deutlich niedriger sein als vor einem Jahr, heißt es in einem Statement.

Christian Schmicke

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