Touristiker reden im Tourismusausschuss über Reiserecht
Was die geplante Novelle der europäischen Pauschalreiserichtlinie für sie bedeutet, haben Touristiker am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses des Bundestages dargestellt. Die Besorgnis darüber zog sich durch alle vertretenen Sparten der Branche.
"Große Besorgnis" angesichts der Brüsseler Pläne äußerte die Vertreterin des Buchungsportals Booking, Alexandra Wolframm. Es gehe um die Ausweitung von Definitionen in der Pauschalreiserichtlinie, verbundene Reiseleistungen könnten zu einer Pauschalreise mit allen damit verbundenen Konsequenzen vor allem hinsichtlich der Haftung werden. Das treffe nicht nur ihr Unternehmen, sondern auch kleine Reisebüros.
Wenn die Richtlinie in jetziger Fassung komme, so die OTA-Vertreterin, würden Zusammenstellungen verschiedener Reiseleistungen viel früher zur Pauschalreise werden. Dies würde bedeuten, dass der Reiseanbieter prüfen muss, ob Leistungsträger wie zum Beispiel ein kleines, entlegenes Hotel in der Lage wäre, den geforderten Insolvenzschutz abzusichern. Dies würde eine "enorme Ausweitung der Haftung" darstellen, sagte Wolframm. Wenn das Risiko nicht eingegangen werden könne, müssten technische Lösungen überlegt werden, um bestimmte Reiseleistungen ausschließen zu können. Damit würde dynamischer Paketierung viel Flexibilität genommen, zum Nachteil der Kunden und Leistungsträger.
Es trifft gerade kleine Unternehmen
Solveig Mayer, Präsidiumsmitglied im Verband Internet Reisevertrieb (VIR), ergänzte, die erweiterten Haftungsbedingungen würden dazu führen, dass junge, kleine Unternehmen abgeschreckt werden könnten, bestimmte Produkte überhaupt anzubieten. Es gehe darum, die Bedingungen so zu gestalten, dass "wir international im Wettbewerb bestehen können". Gebraucht würden praktikable Rahmenbedingungen, damit Innovation weiterhin stattfinden könne, sagte Mayer.
Nach Darstellung von Dirk Inger, Hauptgeschäftsführer des DRV, werden 41 Prozent aller Pauschalreisen in Europa in Deutschland verkauft. Die Reisemittler als kleinste Marktteilnehmer würden für die Qualität des Produkts der großen Airlines oder großen Hotels haften. Inger nannte dies eine „dramatische Verlagerung vom großen zum kleinsten Marktteilnehmer“, was politisch nicht gewollt sein könne.
Weitere Informationen zu der Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf Bundstag.de
Der Revision der Pauschalreiserichtlinie durch die EU-Kommission widmet sich auch der aktuelle Reise vor9-Podcast mit VIR-Vorstand Michael Buller. Hier reinhören:
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