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26. August 2022 | 07:00 Uhr
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Tourismusverbände kritisieren Infektionsschutzgesetz

"Die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate müssen auf ein notwendiges und effektives Maß beschränkt bleiben", kritisieren diverse Tourismusverbände, darunter der DRV und das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz. Die geplanten Neuregelungen, die alle Bereiche der Touristik umfassend beträfen, seien "mit Blick auf die aktuelle Situation nicht angemessen".

Corona Rechtsprechung

Tourismusverbänden schmeckt die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes nicht

"Aus unserer Sicht gilt es, das Gesamtgefüge der Maßnahmen gerecht zu gestalten und der tatsächlichen Gefährdung einerseits und der großen Belastung für Wirtschaft und Gesellschaft durch pandemiebedingte Einschränkungen andererseits Rechnung zu tragen", heißt es in der Erklärung. Angesichts der gegenüber den beiden Vorjahren deutlich geringeren pandemischen Gefährdung und der Möglichkeit, gezielt vulnerable Gruppen zu schützen, sollten "die Infektionsschutzregeln für die Herbst- und Wintermonate auf das Notwendige und Wirksame" beschränkt werden.

Der jetzt vorgelegte Maßnahmenkatalog sehe jedoch "erneut Reise- und Beherbergungsverbote, die Einschränkung von Gastronomie und Freizeiteinrichtungen sowie die Schließung von Kultureinrichtungen vor und damit dasselbe Instrumentarium der vergangenen zwei Pandemie-Jahre", so die Kritik. Im dritten Jahr der Pandemie müssten "solche Eingriffe ausreichend begründet und unbedingt unter Heranziehung bekannter Zahlen und Fakten und der Erfahrungen aus den vergangenen beiden Jahren abgewogen werden", so die Tourismusverbände.

Unter anderem fehle "eine klare Regelung, bei welchen Infektionswerten ein nationaler Notstand ausgelöst werden wird – was erneute Schließungen zur Folge haben werde", erklären sie. Es müsse außerdem Klarheit herrschen, in welcher Situation die einzelnen Bundesländer strengere Regeln aufstellen dürften. Vor der Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat müsse eine entsprechende Nachbesserung am Gesetzentwurf erfolgen. Es solle "Klarheit herrschen, in welcher Situation wieder strengere Regeln aufgestellt werden".

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