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26. März 2021 | 13:13 Uhr
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Testpflicht für Flugreise-Rückkehrer gilt ab Dienstag

Das Gesundheitsministerium hat den Starttermin für die Testpflicht von Sonntag auf Dienstag verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu gewähren. TUI und DER Touristik erklärten, sie seien auf die Testpflicht gut vorbereitet. Grundsätzlich liegt die Verantwortung aber bei den Reisenden. Der Luftfahrtverband BDL warnt vor gestrandeten Urlaubern.

Coronavirus PCR-Test

Wer aus dem Ausland mit dem Flugzeug in Deutschland landet, muss einen negativen Corona-Test dabeihaben

Die TUI unterstütze die Corona-Testpflicht für Flugpassagiere vor der Rückreise nach Deutschland, versicherte CEO Fritz Joussen. "Wir werden für die Rückkehrer die Tests wie vereinbart anbieten und am Urlaubsort möglich machen", sagte Joussen. Man werde die Testmöglichkeiten in den eigenen Hotels und Robinson Clubs innerhalb weniger Tage ausbauen, so der TUI-Chef weiter. "Wenn Testen die Voraussetzung ist, um schrittweise mehr Freiheitsrechte zurückgeben zu können, dann sollten wir diesen Weg gehen – auch bei Hotels, Restaurants, Cafes und Kulturbetrieben in Deutschland", zitiert die Nachrichtenagentur "DPA" Joussen.

Auch DER Touristik hat nach eigenem Bekunden zum Beispiel habe für Mallorca frühzeitig mobile Testlabore vor Ort für Rückreisegäste geplant. Auf der Fuerteventura seien bereits im Dezember Testzentren in zwei Hotels eingerichtet worden. In Griechenland überprüfe man wir derzeit die Möglichkeit zur Infrastruktur für Testmöglichkeiten. Die Türkei sei mit mobilen Testzentren in den Hotels sehr gut vorbereitet, das Land hatte schon seit längerem Corona-Tests vor der Rückreise verbindlich gemacht.

Airlines handeln unterschiedlich

Auch Lufthansa plant laut "Spiegel" Testangebote und will, die Abläufe entsprechend anpassen und die Kunden informieren, sobald die gesetzliche Regelung abschließend feststeht. Die britische Low-Cost-Airline Easyjet hatte dagegen erklärt, die Tests lägen in der Verantwortung der Passagiere. Tests im Zielgebiet seien für die Fluggesellschaft organisatorisch und medizinisch nicht umsetzbar.

Unterdessen stellte das Bundesgesundheitsministerium die Rahmenbedingungen für die neue Regelung klar. Tests können demnach an zugelassenen Stellen im Ausland gemacht werden. Das Ergebnis muss vor der Abreise vorliegen. Dabei darf der Abstrich für den Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein.

BDL fordert Ausnahmeregelungen

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft erklärte, nicht an allen weltweiten Destinationen stünden ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung. Deswegen müssten für diese Destinationen dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. "Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück", heißt es in einer Mitteilung. Der Verband habe der Bundesregierung vorgeschlagen, das Problem könne ohne Abstriche beim Infektionsschutz gelöst werden, indem sich in diesen Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort noch am Zielflughafen testen lassen.

"Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden", heißt es weiter. Die Unternehmen seien entschlossen, die Umsetzung der erweiterten Testpflicht bei weltweiten Flügen zu unterstützen und die Passagiere darüber zu informieren, dass sie vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben. Die Umsetzung der Testpflicht und die Information der Passagiere weltweit erforderten aber "erhebliche operative Vorkehrungen".

Bei positivem Test folgt Quarantäne im Zielgebiet

Im Fall eines positiven Testergebnisses müssen sich Reisende nach den jeweiligen örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Ausnahmen sind Pauschalreisende, deren Verträge eine Covid-19-Versicherung enthalten. Die Bestimmungen zum Infektionsschutz richten sich nach den Vorschriften im jeweiligen Urlaubsland.

Ob Reisende tatsächlich über einen negativen Testnachweis verfügen, sollen die Fluggesellschaften vor dem Abflug überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter geplant. Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterbinden, wenn ein Passagier keinen negativen Test abliefert oder wenn angegebene Daten „offensichtlich unrichtig“ sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten drohen den Carriern Bußgelder.

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