Streit um Gratis-Stornos bis August verunsichert Urlauber
Kunden könnten ihre bis August gebuchten Pauschalreisen ins Ausland kostenlos stornieren, verbreitet der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Deutsche Reiseverband widerspricht: "Wer jetzt storniert, muss damit rechnen, die Kosten zu übernehmen". Beide verweisen auf Gutachten von Reiserechtlern.
Der Reisende könne nicht nur kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Zeitraum der Reise von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts erfasst sei, so Tourismusprofessor Klaus Tonner. "Dasselbe gilt für die Reisen, die im Zeitraum bis Ende August 2020 durchgeführt werden sollen, selbst wenn eine Reisewarnung vorher auslaufen sollte", schreibt der Reiserechtler in seinem 17-seitigen Gutachten für den Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen, so hoch, dass "die Voraussetzungen für ein kostenloses Rücktrittsrecht bereits jetzt vorliegen".
Ganz anders sieht es Reiserechtsexperte Hans-Josef Vogel, der von Deutschen Reiseverband (DRV) beauftragt wurde. "Eine Prognoseentscheidung darüber, ob Reisen nach dem 14. Juni – wohin auch immer – möglich oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden", heißt in einer Mitteilung. Kunden, die der Empfehlung des VZBV folgten, müssten damit rechnen, die Stornierungskosten im Nachhinein übernehmen zu müssen. Gültig seien die jeweiligen Stornobedingungen des Reiseveranstalters.
Klarheit, wer nun Recht hat, dürfte es wohl erst geben, wenn sich ein Gericht einen entsprechenden Streitfall vornimmt.
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