Ryanair-OTA-Konflikte toben weiter vor Gerichten
Das Hauen und Stechen zwischen Ryanair und jenen OTAs, mit denen sich die Airline nicht auf eine Zusammenarbeit geeinigt hat, geht munter weiter. Ein spanisches Gericht hat nun eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair erlassen und fordert die sofortige Einstellung "herabwürdigenden Verhaltens gegenüber Edreams Odigeo und seinen Produkten".
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Die vorgerichtliche Anordnung des Handelsgerichts Barcelona 12 basiere auf "Beweisen dafür, dass Ryanair eine langfristige Verleumdungskampagne gegen das Unternehmen und sein Prime-Programm geführt und zahlreiche falsche Behauptungen verbreitet" habe, heißt es in einer Mitteilung von Edreams Odegeo. Ryanair führe Verbraucher "in die Irre" und betreibe "unlauteren Wettbewerb". Der Richter habe festgestellt, dass Ryanairs Vorgehen eine "perfekt organisierte Kampagne zur Förderung von Ryanair.com für die Buchung von Flügen und damit verbundenen Dienstleistungen" seien.
Hintergrund ist, dass Ryanair Edreams und andere OTAs mit denen der Low-Cost-Carrier keine Verträge geschlossen hat, als „OTA-Piraten“ bezeichnet, ihnen überhöhte Gebühren vorwirft und juristisch dagegen vorgeht. Europäische Gerichte beurteilen die Sachlage offenbar höchst unterschiedlich. So urteilte das Landgericht Berlin vergangene Woche zugunsten von Ryanair – ebenfalls in einem Streit mit Edreams.
Unterschiedliche Urteile
Das Gericht erklärte, dass die von Edreams erhobene "Servicegebühr" in Höhe von 3,88 Euro überhöht und damit rechtswidrig sei. Es entschied außerdem, dass der "Flexfare"-Tarif von Edreams, von dem der Plattformbetreiber behauptet, dass Fluggäste Datum und Uhrzeit ihrer Flüge kostenlos ändern könnten, irreführend sei. Denn Edreams verzichtet lediglich auf seine eigenen Änderungsgebühren, die Änderungsgebühren der Fluggesellschaften gelten aber weiterhin.
Ein Sprecher von Edreams hatte dem Fachportal FVW dazu gesagt, Ryanair habe die Situation "völlig falsch dargestellt". Die Airline habe "kein Gerichtsverfahren endgültig gewonnen". Es handele sich lediglich um ein "Versäumnisurteil", was bedeute, dass es "keine Entscheidung in der Sache" gebe.
Christian Schmicke