Ryanair muss Steuern und Gebühren separat ausweisen
Ryanair muss offenlegen, welcher Betrag des Gesamtpreises auf Steuern und Gebühren und nicht auf die Beförderung entfällt. Das hat das Amtsgericht Bühl im Zuge einer Klage des Rechtsdienstleister Right-Now entschieden. Das Teilurteil ist ein Etapppensieg. Right-Now will erreichen, dass Ryanair Passagieren die Gebühren für nicht angetretene Flüge zurückerstattet. FAZ