Rechtsanwalt fordert Auszahlung von Miles & More-Meilen
Das kann für Lufthansa und andere Airlines teuer werden: 700.000 Prämienmeilen hat ein Vielflieger bei Miles & More gesammelt, doch er interessiert sich weder für Sachprämien noch für Dienstleistungen, sondern möchte schlicht bares Geld. Eine Münchner Kanzlei will die Forderung nun durchsetzen.
„Wir sind der Auffassung, dass sich Kunden die Meilen auch auszahlen lassen können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron von CLLB Rechtsanwälte. „Einer unserer Mandanten hat über 700.000 Meilen auf seinem Kundenkonto gesammelt. Pro Meile haben wir einen Wert von drei Cent festgelegt, so dass wir jetzt die Auszahlung von insgesamt mehr als 21.000 Euro fordern.“
Hintergrund für die Forderung ist, dass es sich bei dem System Miles & More nach Ansicht von Rechtsanwalt Cocron um ein sogenanntes E-Geldgeschäft im Sinne des „Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG handele.
Danach gilt als E-Geld „jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird.“
Hiervon seien nur wenige Ausnahmen möglich, zum Beispiel bei Kundenkarten einer Ladenkette oder Tankstelle oder Bezahlkarten in der Kantine oder Stadion. Bei den Miles & More Meilen dürften hingegen alle Tatbestandsmerkmale für E-Geld erfüllt sein, glaubt Cocron. Denn auch durch Käufe bei Partnerunternehmen könnten weitere Meilen auf dem Kundenkonto gutgeschrieben werden. Außerdem gebe es beispielsweise bei Miles & More keine Begrenzung für das Gesamtzahlungsvolumen, so dass eine Ausnahme für dieses System nicht gelten dürfte.