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23. März 2021 | 08:24 Uhr
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Quarantäne für Mallorca-Urlauber ist vom Tisch

Osterurlaub in Ländern, die kein Risiko- oder Virusvariantengebiet sind, bleibt uneingeschränkt möglich. Bund und Länder „erwarten“ lediglich, dass Airlines Passagiere und Crews vor dem Rückflug testen. Urlaub in Deutschland ist dagegen auch in den nächsten Wochen tabu, der Lockdown wird verlängert.

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Die geltenden Regeln zur Corona-Bekämpfung werden bis zum 18. April ausgeweitet, haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen. Die von einigen Länderchefs geforderte Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus Zielgebieten ohne Reisewarnung wie Mallorca kommt nicht. Auch die Formulierung zu den Tests vor dem Heimflug bleibt schwammig. Es heißt lediglich, dass dies von den Fluggesellschaften „erwartet“ werde.

Hier der Auszug aus dem Beschluss zum Thema Reisen im Wortlaut:

„Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seitdem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen. Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung habengezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss.

Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

Die Aussicht auf Osterurlaub im eigenen Land ist hingegen schlecht. Im dem Bund-Länder-Beschluss wird dies nicht angesprochen. Das heißt, das geltende Verbot von touristischen Übernachtungen und die Schließung der Gastronomie gelten weiter. Allerdings werden die Maßnahmen rund um Ostern noch verschärft und die Kontakte eingeschränkt. Gründonnerstag und Ostersamstag erklärt der Beschluss zu „Ruhetagen“.

Die Ostern-Beschlüsse im Wortlaut:

Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.“

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