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26. März 2025 | 07:00 Uhr
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QTA fordert Nachbesserungen beim Reisesicherungsfonds

Der Kooperationsverbund QTA bewertet den Reisesicherungsfonds (DRSF) grundsätzlich positiv, sieht aber Nachholbedarf bei der Abwicklung von Erstattungen. Nötig seien eine automatisierte Forderungsabtretung sowie klare Regelungen zur Rolle und Vergütung der Reisebüros im Insolvenzfall. Zudem müsse der Fonds effizienter und kostenschonender für die Branche werden.

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Die QTA fordert vom DRSF effizientere Abläufe

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Der Kooperationsverbund QTA zieht eine gemischte Bilanz zur Arbeit des DRSF. Grundsätzlich bewerten QTA-Sprecher Thomas Bösl, AER-Chef Rainer Hageloch und DRV-Vizepräsident Ralf Hieke den Fonds als wichtigen Baustein zur Absicherung der Branche. Zugleich fordern sie strukturelle Verbesserungen.

Erstattungen laufen nicht reibungslos

Die zuletzt öffentlich diskutierten Verzögerungen bei Rückzahlungen betreffen nach Einschätzung der QTA-Vertreter fast ausschließlich Agenturen mit Agenturinkasso. Diese machten in Deutschland jedoch nur einen geringen Anteil aus, so die Branchenvertreter. Die Mehrheit der Reisebüros habe zur ordnungsgemäßen Abwicklung beigetragen, lassen sie wissen. In Einzelfällen sei es durch eine mangelhafte Datenlage oder fehlende Kommunikation vonseiten des Fonds oder der Insolvenzverwaltung zu Problemen gekommen. Diese müssten im Sinne der betroffenen Kunden rasch geklärt werden.

Abläufe effizienter gestalten

Trotz der positiven Grundstimmung sehen die Repräsentanten der QTA noch Verbesserungspotenzial bei den internen Prozessen des DRSF. Die Abwicklung verlaufe aktuell nicht durchgehend reibungslos. Das liege jedoch nicht allein am Fonds, sondern beginne häufig bereits bei unvollständigen Informationen.

"Wie bei allen neuen Institutionen besteht noch Verbesserungsbedarf in den Abläufen", erklärt Bösl. Ziel müsse es sein, die Prozesse so zu gestalten, dass sie für alle Beteiligten praktikabel sind.

Automatisierte Forderungsabtretung gefordert

Eine konkrete Maßnahme, die aus Sicht der QTA die Situation verbessern könnte, ist die Einführung einer weitgehend automatisierten Forderungsabtretung. Demnach soll nach einer Insolvenz der neue Reiseveranstalter, bei dem eine Ersatzreise gebucht wird, die Forderung gegenüber dem DRSF übernehmen und selbst geltend machen.

Dies würde die betroffenen Kunden finanziell entlasten, weil sie nicht in Vorleistung treten müssten. Zugleich könnte der Buchungsprozess beschleunigt werden, da keine separate Rückerstattung abgewartet werden müsste.

Vergütung für Reisebüros bei Zusatzaufgaben

Auch die Rolle der Reisebüros im Insolvenzfall müsse neu definiert werden, so Bösl, Hageloch und Hieke. Die Rückholung gestrandeter Kunden, die Betreuung kurzfristiger Abreisen und die Beantwortung von Anfragen verursachten zusätzlichen Aufwand, der bislang nicht vergütet werde.

"Wenn Reisebüros Aufgaben übernehmen, können sie diese nicht ohne entsprechende Erstattung leisten", erklärt der QTA-Sprecher. Dies sei keine Frage von Provisionen, sondern betreffe die Arbeitsfähigkeit der Büros. Eine Vergütungspflicht für solche Leistungen müsse daher verankert werden. Es gehe um die Wertschätzung gegenüber den Büros, die oft erste Ansprechpartner für die Kunden seien.

Langfristige Entlastung der Branche notwendig

Schließlich spricht sich die QTA für eine Senkung der Fondskosten aus, sobald dessen Kapitalbasis stabil sei. In enger Abstimmung mit der Politik müssten Wege gefunden werden, die Belastung für Reiseveranstalter zu reduzieren.

"Die Reisepreise sind derzeit teilweise zu hoch. Wir müssen aufpassen, nicht Kunden zu verlieren, die sich Urlaub nicht mehr leisten können", mahnt Bösl. Eine funktionierende Absicherung dürfe nicht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit gehen.

Christian Schmicke

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