Preisminderung für Kreuzfahrerin trotz Upgrade
Eine Frau hatte wegen ihrer Seekrankheit eine Balkonkabine mit Meerblick gebucht und wurde stattdessen in einer teureren Suite untergebracht, die keinen Balkon hatte. Sie klagte und das Amtsgericht Rostock gab ihr teilweise recht. Es ist ein Reisemangel, dass sie nicht die vertraglich zugesicherte Unterkunft erhalten hat, allerdings seien zehn und nicht wie gefordert 40 Prozent Ermäßigung angebracht. Spiegel