PCR-Tests vor Rückreise können Quarantäne aushebeln
Von wegen einheitliche Regeln: In einigen Bundesländern wird ein vor der Heimreise vorgenommener negativer PCR-Test akzeptiert, um die eigentlich verpflichtende Quarantäne nach der Rückkehr aus Risikogebieten zu umgehen. Transparent ist das neue Regelwerk, das zum 8. November eingeführt und auf Länderebene ausgelegt wurde, jedenfalls nicht.

iStock/anyaivanova
PCR-Tests vor der Rückreise können die Quarantänepflicht abwenden
Eigentlich hatte man gedacht, es sei alles klar. Wer nach dem 8. November aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich für zehn Tage in Selbstisolation begeben, die frühestens durch einen PCR-Test am fünften Tag abgekürzt werden kann. Das gilt für sämtliche Risikogebiete und, seit das Auswärtige Amt wichtige Reiseziele wie die Regionen Antalya und Izmir nicht mehr von der Reisewarnung für das Land ausnahm, auch für die Türkei.
Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reisehinweisen für die Türkei denn auch explizit, dass das Land zwar für die Rückreise nach Deutschland weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden sein darf, fordert. Es macht aber klar: "Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von Quarantänepflichten in Deutschland." Anschließend verweist es auf die Regelungen der Bundesländer.
Unterschiedliche Vorgaben der Länder
Das ist für die Reisebranche unschön, schien aber zumindest Klarheit zu bringen. Doch so einfach ist die Sache offenbar nicht. Efkan Barin, der beim auf die Türkei spezialisierten Consolidator Airtuerk für PR und Marketing verantwortlich zeichnet, erklärte im Gespräch mit Reise vor9, dass ein PCR-Test vor der Rückreise trotz der offensichtlichen Beendigung der bilateralen Vereinbarung der Bundesregierung mit der Türkei in manchen Bundesländern weiterhin eine Quarantäne überflüssig mache.
Zum Beleg fügt er Antworten der Staatskanzleien von Hessen und Rheinland-Pfalz auf eine entsprechende Anfrage bei. So heißt es in der Antwort der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei auf die Frage nach den Einreisebedingungen für Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten, die Reise vor9 vorliegt: „Reiserückkehrer aus Risikogebieten können mit einem negativen Test der Quarantäne entgehen, wenn dieser unmittelbar vor Antritt der Rückreise im Urlaubsland durchgeführt wurde. Wir empfehlen sicherzustellen, ob das örtliche Gesundheitsamt den Test anerkennt.“ Mithin gilt die Vorgabe nicht nur für Rückkehrer aus der Türkei, sondern für sämtliche Reiserückkehrer. Ähnlich formulieren auch die hessische Staatskanzlei und das Land Bremen ihre Antworten auf Barins Frage.
Berlin bleibt hart
Bentour-Chef Deniz Ugur berichtet auf Anfrage von Reise vor9, dass auch Thüringen den Test vor der Rückreise als Kriterium für die Befreiung von einer Quarantänepflicht anerkennt. Andere Bundesländer, wie etwa Berlin, schließen eine solche Lösung indes explizit aus. In der Berliner Einreiseverordnung heißt es: „Sofern das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das entsprechende Risikogebiet ausgesprochen hat, greift die Ausnahme von der Quarantänepflicht nicht.“
Was die unterschiedliche Interpretation der Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten durch die Bundesländer am Ende bringt, bleibt unklar. Sicher ist allerdings, dass die Frage der Quarantänepflicht nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. So lange nicht abschließend geklärt ist, ob die aktuellen Regelungen Bestand haben, bieten sie Reisebüros und Veranstaltern keine sichere Basis für Empfehlungen an die Kundschaft.
"Unbeschwerteres Reisen schon im April"
Bentour-Chef Ugur gibt sich unterdessen optimistisch: "Ich gehe davon aus, dass im kommenden Jahr alternativ zu den PCR-Tests auch die Impfung oder ein Impfpass eine wieder ein unbeschwerteres Reisen ermöglichen wird“, glaubt er – und zwar bereits ab April.
Christian Schmicke
Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:
Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.