Lufthansa verschärft Regeln zur Befreiung von Maskenpflicht
Vom 1. September an müssen ein ärztliches Attest und ein höchstens 48 Stunden alter negativer Covid-19-Test vorgelegt werden, wenn sich Fluggäste aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreien lassen wollen. Hintergrund sind vermutlich Meldungen über Tricksereien bei der Ausstellung der Bescheinigungen.
Bereits im Juli machten Berichte von Ärzten die Runde, die ihren Patienten "Gefälligkeitsatteste" ausstellten, damit sich diese von der Maskenpflicht befreien lassen könnten. So berichtete etwa das ARD-Magazin "Report Mainz“, dass die Initiative "Ärzte für Aufklärung" Kollegen empfehle, "großzügig" Atteste gegen die Maskenpflicht auszustellen. Zwar warnten Ärztekammern anschließend davor, dass die Ausstellung von Scheinattesten kein Kavaliersdelikt sei und Menschen gefährde, doch die Berichte über Tricksereien im Zusammenhang mit Flügen, Bahnreisen oder der Öffnung von Schulen rissen nicht ab.
Wohl nicht zuletzt deshalb entschloss sich Lufthansa nun dazu, die Hürden für die Befreiung von der Maskenpflicht höher zu legen. Neben dem Attest, das auf einem Formblatt eingetragen werden muss, ist ein negativer Covid-19-Test erforderlich. Fluggäste würden ab sofort "umfangreich über die neuen Vorgaben informiert, unter anderem auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines sowie per E-Mail", heißt es von Lufthansa. Dies solle ihnen die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig auf die geänderten Regeln einzustellen. Mit den neuen Regeln zur Maskenpflicht werde "ein noch besserer Schutz für alle Fluggäste sichergestellt", versichert die Fluggesellschaft.
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