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2. April 2020 | 20:52 Uhr
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Lufthansa verlängert Rückholflugplan

Lufthansa verlängert den aktuellen Rumpf-Flugplan, der eigentlich bis zum 19. April gelten sollte, bis zum 3. Mai. Alle anderen Verbindungen, die für die Zeit zwischen dem 25. April und dem 3. Mai noch im Flugplan der Airline-Gruppe standen, werden annulliert.

Lufthansa Flugbegleiter blickt auf Vorfeld

Lufthansa fliegt einige Langstreckenverbindungen weiter

Der Rumpf-Flugplan umfasst nun 18 wöchentliche Langstreckenverbindungen: jeweils dreimal wöchentlich von Frankfurt nach Newark und Chicago, Montreal, Sao Paulo, Bangkok und Tokio. Die Flüge nach Johannesburg mussten wegen der Schließung der südafrikanischen Flughäfen bis zum 16. April gestrichen werden. Darüber hinaus bietet die Airline aus ihren Drehkreuzen Frankfurt und München noch rund 50 tägliche Verbindungen zu den wichtigsten Städten in Deutschland und Europa an.

Die Schweizer Lufthansa-Tochter Swiss bietet neben einem deutlich reduzierten Flugplan für die Kurz- und Mittelstrecke mit Fokus auf ausgewählte europäische Städte ab Zürich und Genf noch drei wöchentliche Langstreckenflüge nach Newark an. Zur Rückholung von Urlaubern sind laut Lufthansa noch 45 weitere Flüge in Vorbereitung. Auftraggeber sind Reiseveranstalter, Kreuzfahrtredereien sowie Regierungen.

Fluggäste, deren Flüge abgesagt worden sind oder die ihren Flug nicht wahrnehmen konnten, können ihre Buchung laut Lufthansa halten und müssen sich zunächst nicht auf ein neues Flugdatum festlegen. Bei den Buchungen blieben Ticket und Ticketwert erhalten und könnten in einen Gutschein für eine neue Buchung mit einem Abflugdatum bis einschließlich 30. April 2021 umgewandelt werden, erklärt die Airline. Kunden, die ein neues Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 wählen, sollen zusätzlich auf jede Umbuchung einen 50-Euro-Preisnachlass erhalten.

Die Bundesregierung hat am Donnerstag angekündigt, diese reine Gutschein-Lösung, die bislang gegen geltendes Recht verstößt, legalisieren zu wollen. Bislang haben Kunden Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises, wenn sie dies angesichts einer Flugstreichung der Gutschein-Variante vorziehen. Mit der Neuregelung soll Fluggesellschaften die Liquidität gesichert werden.

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