Lufthansa muss auch für Firmentarife Entschädigung zahlen
Schlappe für Lufthansa: Auch wenn Geschäftsreisende zu einem günstigeren Corporate Tarif fliegen, haben sie bei Verspätung und Flugausfall Anspruch auf Entschädigung. Dies hat das Fluggastportal Flightright vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten.
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Flightright hatte für zwei Passagiere geklagt, die ihre Tickets zu einem reduzierten Firmentarif über ihre Arbeitgeber kauften. In einem Fall kam es zu einer Flugverspätung und im anderen zur Annullierung des Fluges. Beides mal weigerte sich Lufthansa, eine Entschädigung zu zahlen. Der Kranich vertrat die Auffassung, dass Entschädigungsansprüche aus der Fluggastrechteverordnung nicht zum Tragen kämen, wenn ein Fluggast günstigere Corporate-Tarife buche.
Die Verordnung gelte allerdings bei allen Tarifen, die nicht kostenlos oder reduziert und so für die Öffentlichkeit nicht oder nur stark eingeschränkt verfügbar seien, so Flightright. Im Gegensatz zu nahezu kostenlosen Tarifen, die nur Mitarbeitern der Fluggesellschaft offen stünden, sei der Corporate-Tarif eine Art firmen-öffentlicher Mengenrabatt. "Damit ist der Tarif auch mit sehr geringen Einschränkungen für die Öffentlichkeit zugänglich und entspricht damit einem Kundenbindungsprogramm", so Flightright. Schließlich sollten Firmentarife die Unternehmen anregen, bei der Airline möglichst viele Flüge zu buchen.
Der BGH folgte der Flightright-Argumentation (Aktenzeichen X ZR 106/20 und X ZR 107/20), weil Airlines mit der Gewährung eines Corporate-Tarifs ein wirtschaftliches Interesse mit einem klaren Profitstreben verfolgten. Deshalb müssten sie auch in diesen Fällen bei Flugausfällen und Annullierungen Entschädigungen leisten.