Lockdown, "kontaktarmer" Urlaub und eine Beruhigungspille
Das sieht der Entwurf der Beschlussvorlage aus dem Bundeskanzleramt zum Corona-Gipfel am Montag vor. Die Lockdown-Regeln sollen bis zum 18. April weiter gelten. Urlaub im Ferienhaus oder auf Campingplätzen steht zur Diskussion, allerdings wohl nur im eigenen Bundesland. Dem Tourismus wird ein "Sonderprogramm des Bundes“ in Aussicht gestellt.
Zeitlich befristet könnten einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens probehalber geöffnet werden, wenn negative Testergebnisse vorlägen und aktive Schutzmaßnahmen eingehalten würden, heißt es in der Vorlage. Es bestehe Aussicht auf "kontaktarmen Urlaub". Wer eigene sanitäre Anlagen nutzt und sich selbst verpflegt, könne unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen und Testung Urlaub machen, heißt es.
Urlaub im eigenen(Bundes-)Land
Aus Bemerkungen einiger Länderchefs zu diesem Thema geht allerdings hervor, dass mit dem "Urlaub im eigenen Land" das eigene Bundesland gemeint sein soll. Föderalismus und Kleinstaaterei geben sich die Hand. Von einer möglichen Öffnung von Hotellerie und Gastronomie ist nicht die Rede. Details bleiben unklar. Zudem steht die Passage in dem Entwurf in eckigen Klammern, was auf weiteren Diskussionsbedarf hinweist.
"Sonderprogramm" für Touristik
Um die Gemüter in der nach wie vor blockierten Tourismusbranche zu besänftigen, schlägt das Kanzleramt ein "Sonderprogramm des Bundes" für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn "die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen" sollte.
Unter anderem sieht der Entwurf außerdem vor, dass Unternehmen ihren in Präsenz beschäftigten Arbeitnehmern regelmäßige Testangebote machen, die Rede ist von "mindestens zwei Schnelltests pro Woche".