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6. November 2019 | 12:12 Uhr
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LH-Kabinenpersonal darf streiken – 1.300 Flüge fallen aus

Die Flugbegleiter der Lufthansa, die von der Gewerkschaft UFO zu einem 48-stündigen Streik aufgerufen worden sind, dürfen wie geplant am Donnerstag und Freitag in den Ausstand treten. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte einen Eilantrag der Lufthansa gegen den angekündigten Streik ab. Der Kranich hat einen Sonderflugplan aufgelegt.

Lufthansa Flugbegleiter blickt auf Vorfeld

Das Arbeitsgericht Frankfurt erlaubt den Lufthansa-Flugbegleitern, für 48 Stunden zu streiken

Es liege ein Streikbeschluss vor, erklärte die Richterin laut Agenturmeldungen. Die Tarifverträge seien nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt; damit sei kein Verstoß gegen die Friedenspflicht erkennbar. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig. Lufthansa kann gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel beim Landesarbeitsgericht einlegen.

Lufthansa-Chef Carsten Spohr ist nun nach Lage der Dinge darauf angewiesen, dass es bei einem für heute Abend angesetzten Spitzengespräch mit Vertretern der drei Gewerkschaften für das Kabinenpersonal zu einer Einigung kommt, die zumindest auf weitere Verhandlungen hinausläuft. Damit könnte der Streik noch vermieden werden,allerdings dürfte es so oder so zu Flugausfällen komen.

Infos über Sonderflugplan auf der Website 

Denn die Airline veröffentlichte am Mittwochmittag einen Sonderflugplan, der auf www.lufthansa.com verfügbar ist. Fluggäste können sich dort unter Eingabe ihrer Flugnummer auf der Webseite über den Status ihres Fluges informieren. Am Donnerstag fallen demnach 700 Flüge aus und am Freitag weitere 600. Davon sind nach Angaben der Airline rund 180.000 Passagiere betroffen.

Die Group Airlines Eurowings, Germanwings, Sunexpress, Lufthansa Cityline, Swiss, Edelweiss, Austrian Airlines, Air Dolomiti und Brussels Airlines würden nicht bestreikt, betont Lufthansa. Ihre Flüge fänden planmäßig statt. Aktuell werde geprüft, auf welchen Strecken diese Airlines größere Flugzeuge einsetzen könnten, um vom Streik betroffenen Passagieren alternative Reisemöglichkeiten zu bieten.

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