Tägliche News für die Travel Industry

4. April 2025 | 13:48 Uhr
Teilen
Mailen

Kein Schadensersatz nach Warten am falschen Gate

Icon Recht
Anzeige
Ameropa

Ameropa-Freunde aufgepasst: Ameropa-Woche in Counter vor9

Schweden ist seit vielen Jahren fester Bestandteil des Ameropa-Programms, und das Land liegt voll im Trend. Freuen Sie sich darauf, mit der Ameropa-Woche täglich in Schweden einzutauchen und neue Erkenntnisse für den Verkauf dieser faszinierenden Destination mitzunehmen! Jetzt mitmachen und mit Ameropa Reise nach Schweden gewinnen.

Weil auf ihrer Bordkarte ein anderes Gate angegeben war als das, von dem ihr Flieger tatsächlich abhob, verpassten zwei Urlauber ihren Flug. Auf dem Ticket stand: "Gate A24, Boarding Time 16:00, kurzfristige Änderung des Flugsteigs möglich". Daher verlangten sie 6.000 Euro für entgangene Urlaubsfreuden und unnötige Fahrtkosten. Das Amtsgericht Köln entschied: daraus wird nichts. Es sei ein völlig üblicher Vorgang, dass ein Wechsel des Gates am Flughafen angezeigt werde. Eine zusätzliche Information durch den Reiseveranstalter sei überflüssig, so die Richter. Kölner Stadtanzeiger 

Anzeige Reise vor9