Kein rechtswirksamer Vertrag bei Booking-Buchung?
Martin Luthe, Chef des Hotelverbandes IHA, ist über ein Urteil des Amtsgerichtes Hildburghausen fassungslos. Demnach konnte ein Hotelier seine Ansprüche gegen einen Kunden nicht durchsetzen, weil zwischen den Parteien gar kein Vertrag zustande gekommen sei. Der Button zum Vertragsabschluss bei Booking ist beschriftet mit "Buchung abschließen". Das reiche nicht aus, um ordnungsgemäß auf eine Zahlungsverpflichtung hinzuweisen, heißt es juristisch korrekt in dem Urteil. IHA