Kaum Verstöße gegen Testpflicht für Rückkehrer
An den ersten zwei August-Tagen hat die Bundespolizei nach eigenen Angaben bei insgesamt rund 155.000 Personen die für die Einreise erforderlichen Nachweise kontrolliert und überprüft. Nur in 616 Fällen seien fehlende oder fehlerhafte Dokumente festgestellt worden, teilt sie mit.
Die Zahl der Fälle entspreche einer Quote von 0,4 Prozent, teilt die Bundespolizei mit. Bei 68.000 Fällen der Überprüfung der digitalen Einreiseanmeldung (DEA) seien in rund 100 Fällen die DEA oder die schriftliche Ersatzmitteilung fehlerhaft gewesen. „Demnach halten sich fast alle Reisenden an die Vorgabe zur Nutzung der DEA bei Einreisen aus Virusvarianten- beziehungsweise Hochrisikogebieten“, heißt es in der Mitteilung.
Seit am 1. August die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten ist, muss vor der Einreise nach Deutschland ein Nachweis erbracht werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Zuvor war eine Nachweispflicht nur bei der Nutzung des Luftverkehrs vorgesehen. Die Bundespolizei führt seither nach eigenen Angaben an den Land-, Luft- und Seegrenzen Kontrollen in unterschiedlicher Intensität durch. Diese reichten von Stichprobenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen bis hin zu Kontrollen in größtmöglichem Umfang bei Übertritt einer Schengen-Außengrenze an einem Flug- oder Seehafen, so die Behörde.