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12. Juni 2020 | 15:29 Uhr
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Kabinett bessert bei Überbrückungshilfen nach

Bei der Berechnung der Überbrückungshilfe soll nun auch eine Pauschale für Personalaufwendungen und rückgebuchte Provisionen berücksichtigt werden, hat der Koalitionsausschuss beschlossen. Zudem kann die Förderung die Höchstgrenze von 9.000 bzw. 15.000 Euro überschreiten. DRV-Präsident Norbert Fiebig (Foto) ist dennoch enttäuscht.

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Das Bundeskabinett hat am Freitag branchenübergreifende Überbrückungshilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro als Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen. Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit ist ein erheblicher Umsatzeinbruch von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aus den bereitgestellten Mitteln können Unternehmen bis zu 80 Prozent der anfallenden Fixkosten begleichen.

Wenn die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch sind wie der maximale Erstattungsbetrag, erhalten Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern maximal 15.300 statt der bisher gesetzten 9.000 Euro. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten liegt der Betrag dann bei maximal 33.750 Euro, bisher waren 15.000 Euro vorgesehen. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bleibt die Deckelung bei 150.000 Euro für drei Monate.

DRV trotz Nachbesserung enttäuscht

Es sei zwar "sehr begrüßenswert, dass der Bund die Definition der Fixkosten etwas breiter fasst", erklärt dazu DRV-Präsident Norbert Fiebig. Durch die Einbeziehung einer Personalkostenpauschale sowie der Provisionen würden die Hilfen, insbesondere für die vielen mittelständischen Reisebüros, höher ausfallen. Die Bundesregierung müsse aber in der Umsetzung des Beschlusses "unbedingt klarstellen", dass mit Provisionen sowohl rückgebuchte, noch nicht ausgezahlte sowie gestundete Provisionen gemeint seien, so der Verbandschef.

"Mit den Zuschüssen bekommen die Büros für den ersten Moment wieder etwas Luft zum Atmen, aber insgesamt ist das Programm der Bundesregierung weder passgenau noch ausreichend“, urteilt Fiebig dennoch. Was das Ergebnis deutlich schmälere, sei der Umstand, dass die Hilfen auf nur drei Monate begrenzt würden und Lohnkosten sowie Provisionsausfall nur "zu einem kleinen Teil in das Förderpaket einfließen". Das reiche "definitiv nicht aus".

Auch für kleine und mittelständische Reiseveranstalter sei das Paket "eine herbe Enttäuschung", so Fiebig weiter. Das drängende Problem der Kundengeldrückforderungen packe die Bundesregierung überhaupt nicht an. Dabei bedürfe es lediglich einer staatlich abgesicherten Kreditlinie der KfW, mit der auf unbürokratischem Wege Kundenforderungen beglichen und später durch die Unternehmen zurückgezahlt werden könnten.

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