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8. Februar 2021 | 07:00 Uhr
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Gericht weist Klagen gegen Reisewarnungen ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen von zwei Afrika-Spezialisten gegen die Reisewarnungen des Außenministeriums für mehrere afrikanische Länder nun abschließend abgelehnt. Die Richter hielten die Einwände für unbegründet.

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Mit seinem Urteil (Aktenzeichen OVG 10 S 53/20) schließt sich das Oberverwaltungsgericht der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an, das die Klagen der Veranstalter Akwaba Travel und Elangeni African Adventures bereits im Juli vergangenen Jahres zurückgewiesen hatte. Beide hatten in der ersten Instanz gegen die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für Mauritius, Namibia, die Seychellen, Ruanda und Tansania geklagt. Sie sahen sich durch die Warnungen unter anderem in ihrer beruflichen Freiheit eingeschränkt.

Die Richter erklärten nun, ein Eingriff in die Berufsfreiheit liege nicht vor, weil die Reisewarnung sich nicht gegen konkrete Anbieter von Reisen wende, sondern lediglich durch Informationen zu Reiseländern eine eigenständige Entscheidung potenzieller Reisender ermöglichen solle. Auch eine Ungleichbehandlung könnten die Reiseveranstalter nicht geltend machen, da die Beschränkung auf außereuropäische Reiseziele allein auf ihrer eigenen unternehmerischen Entscheidung beruhe.

Die Berufsfreiheit schütze "grundsätzlich nicht vor bloßen Veränderungen der Marktdaten und Rahmenbedingungen der unternehmerischen Tätigkeit“, schrieben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Weiter heißt es: "Marktteilnehmer haben keinen grundrechtlichen Anspruch darauf, dass die Wettbewerbsbedingungen für sie gleich bleiben."

Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

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