Gericht kippt Quarantäne für Rückkehrer aus Risikogebieten
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Es urteilte, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort zu Hause einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise. Das Urteil könnte bundesweit Folgen haben.

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Wenn das Risiko, sich anzustecken, am Heimatort größer sei als im Ausland, sei die Quarantäne kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, heißt es in dem OLG-Urteil vom Freitag. "Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären", schreibt das Oberverwaltungsgericht zur Begründung. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Der Kläger aus Bielefeld befand sich bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November wollte er zurück nach Deutschland fliegen. Weil die Anzahl an Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen schon auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, wegen seines Aufenthalts als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.
Nach der Regelung, die das Gericht nun kippte, müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben und dürfen zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen.
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