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8. Mai 2024 | 14:37 Uhr
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Gericht erklärt Genehmigung von Condor-Beihilfen für nichtig

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Beihilfen für Condor nach der Thomas Cook-Pleite durch die EU-Kommission für nichtig erklärt, da ein förmliches Prüfverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Trotz der Aufhebung der EU-Genehmigung muss Condor das Geld nicht sofort zurückzahlen – gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Condor A321neo

Condor erneuert derzeit die Flugzeugflotte

Das Gericht urteilte, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, angesichts der Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Unionsrecht. Die Beihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro sollte Condor bei ihrer Umstrukturierung und der Fortsetzung ihrer Tätigkeit unterstützen sowie die durch die Insolvenz von Thomas Cook entstandenen Schwierigkeiten überbrücken.

Trotz der Aufhebung der EU-Genehmigung muss Condor das Geld keineswegs sofort zurückzahlen. Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil vor dem EuGH Berufung einzulegen. Zudem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen. Condor erklärte gegenüber dem Fachportal Airliners, das Urteil habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Geschäftslage und den Flugbetrieb des Unternehmens. Die Kommission ist nun verpflichtet, eine vertiefte Prüfung der Beihilfe durchzuführen.

Rückzahlung der Staatshilfen verläuft planmäßig

Condor modernisiert derzeit mit Hilfe des Finanzinvestors Attestor die Flotte. Die Rückzahlung der Staatshilfen verläuft nach Angaben der Airline planmäßig, und die vollständige Übernahme durch Attestor soll spätestens 2026 erfolgen. Zunächst ist noch der deutsche Staat mit der Treuhandgesellschaft "SG Luftfahrtgesellschaft" beteiligt.

Deutschland wollte Condor mit einer Umstrukturierungsbeihilfe in Form von Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen. Diese waren Teil des im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplans von 321,2 Millionen Euro. Die EU-Kommission hatte das Vorhaben 2021 genehmigt, nachdem Ryanair dagegen geklagt hatte. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Kommission Bedenken hätte hegen müssen, die die Einleitung eines Prüfverfahrens rechtfertigen. Ryanair konnte jedoch nur eine Verletzung der Verfahrensrechte nachweisen, die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses aber nicht beanstanden.

Condor wurde durch ein Schutzschirmverfahren saniert und erhielt staatliche Hilfe nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Ein neuer Investor stieg 2021 ein. Ryanair hatte bereits zuvor Beihilfen für Condor angefochten. Der Fall Condor ist Teil einer Reihe von Klagen von Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten.

Christian Schmicke

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