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27. März 2013 | 08:09 Uhr
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Entschädigung auch bei vorverlegten Flügen fällig:

Entschädigung auch bei vorverlegten Flügen fällig: Startet der Flieger mehr als zehn Stunden früher, als bei der Buchung angegeben, zählt das wie eine Annullierung, urteilt das Amtsgericht Hannover. spiegel.de

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