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23. Dezember 2021 | 14:31 Uhr
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Deutschland verschärft Einreise aus Virusvariantengebieten

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreist, braucht ab sofort unabhängig von seinem Impfstatus einen negativen PCR-Test. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und die Corona-Einreiseverordnung entsprechend geändert. Ein negatives Testergebnis müssen jetzt auch Kinder ab sechs Jahren vorweisen.

Flughafen Grenzkontrolle Absperrbänder Foto iStock Tony Studio.jpg

Ein negativer PCR-Test muss nun bei der Einreise aus einem Virusvariatengebiet vorgezeigt werden

Die Verschärfung der Einreiseverordnung trifft aktuell acht Länder im südlichen Afrika und Großbritannien, die derzeit als Virusvariantengebiete eingestuft sind. Sie müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Kommt man mit Flugzeug, Fähre, Busunternehmen oder Bahn, gelten 48 Stunden vor Beginn der Beförderung sein. Die PCR-Testpflicht besteht auch für Reisende, die nur auf der Durchreise sind.

Die neue Corona-Einreiseverordnung bringt auch eine wichtige Änderung für Kinder mit sich. "Da nun auch für Kinder ab fünf Jahren die Möglichkeit zur Schutzimpfung gegen Covid-19 besteht und eine Testung für diesen Personenkreis unproblematisch möglich ist, wird die Altersgrenze für die Nachweispflicht und die Absonderungspflicht von derzeit zwölf Jahren auf sechs Jahre abgesenkt", so die Verordnung.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich bei ihrem jüngsten Videotreffen dafür ausgesprochen, bei Einreise aus Virusvariantengebieten einen negativer PCR-Test zur Pflicht zu machen. Das Bundeskabinett hat dies nun umgesetzt. Die Coronavirus-Einreiseverordnung gilt nun bis zum 3. März 2022.

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