DER Touristik will sich für Menschenrechte einsetzen
Der Konzern hat eine Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte veröffentlicht, an der sich alle eigenen Geschäftstätigkeiten sowie Geschäftspartner weltweit entlang der touristischen Wertschöpfungskette orientieren sollen. Besondere Priorität habe der Schutz von Kindern und Arbeitnehmerrechten, heißt es.
Das Thema Menschenrechte ist seit langem ein kritischer Punkt für die Touristik. In vielen beliebten Reiseländern fehlen demokratische Mitbestimmungsrechte und auch Arbeitsbedingungen und Löhne sind immer wieder Gegenstand von Kritik. Schließlich basiert so manches „günstige Preis-Leistungsverhältnis“ darauf, dass die bediensteten in der Touristik vieler Reiseländer einen Bruchteil des hierzulande üblichen verdienen.
Immer häufiger findet sich daher die Forderung, dass touristische Anbieter nicht nur die eigenen Angestellten "gut behandeln", sondern auch ihre Lieferketten, also Hotellerie, DMCs und weitere Dienstleister, im Hinblick auf die Einhaltung von menschenrechtsvorgaben überprüfen müssten. Kleinere Spezialveranstalter, von denen viele ihre Partner vor Ort und deren Arbeitsweise genau kennen, tun das bereits seit Jahren. Doch in der Pauschaltouristik fristet das Thema bislang ein Maurerblümchendasein.
Standards für eigene Abteilungen und Dienstleister
DER Touristik geht bei diesem Thema nun mit einer Art Selbstverpflichtung in die Offensive. Die Grundsatzerklärung basiert nach Angeben des Konzerns auf international gültigen Standards und Richtlinien wie beispielsweise der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. "Die Achtung der Menschenrechte ist für unser Unternehmen von sehr großer Bedeutung. Gemäß unserer Unternehmenswerte handeln wir ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, dass wir und unsere Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen. Wir wollen positive Entwicklungen vorantreiben und negativen Entwicklungen entgegenwirken", sagt Sören Hartmann, CEO DER Touristik Group.
Infolge der Grundsatzerklärung solle der Umfang der Aktivitäten zum Schutz von Menschenrechten nun ausgeweitet und standarisiert wird. Dazu gehörten die Entwicklung und Anpassung von Richtlinien und Prozessen, ebenso wie die Ausweitung des Schulungsprogrammes für Mitarbeiter an den Unternehmensstandorten, sowie Mitarbeiter der Hotels und Zielgebietsagenturen, so DER Touristik. Die Verantwortung für die Umsetzung der guten Vorsätze soll sollen die Führungskräfte der DER Touristik Group übernehmen.
Projekte zur Stärkung von Artbeitnehmerrechten
An Leistungsträger wie Lieferanten und Dienstleister würden konkrete Anforderungen formuliert, die von Zertifizierungsanforderungen begleitet würden, kündigt der Konzern an. Auch die Förderung von Bildungs- und Entwicklungsprojekten sowie der Aufbau eigener Initiativen zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte und dem Schutz von Kindern befänden sich "in der Umsetzung", heißt es.
"Die DER Touristik Group erwartet von allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern, dass sie sich an geltende Gesetze und menschenrechtliche Konventionen halten. Verstöße werden nicht toleriert und können arbeitsrechtliche Konsequenzen beziehungsweise die Kündigung von Geschäftsbeziehungen nach sich ziehen", lautet eine zentrale Passage der Grundsatzerklärung. "Um die Achtung der Menschenrechte in unseren Geschäftstätigkeiten zu verankern, werden wir unsere Richtlinien, Verträge mit Geschäftspartnern und Mitarbeiterschulungen laufend weiter anpassen. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein gruppenweites Hinweissystem zu installieren, über das neben Mitarbeitern auch Dritte jederzeit Verstöße gegen Menschenrechte und geltendes Recht melden können."