Corona-Einreiseverordnung wird verlängert
Die Bundesregierung lässt die bestehenden Corona-Regeln für Einreisende bis zum 10. September weitgehend in Kraft. Für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten sieht der Kabinettsbeschluss unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Quarantänepflicht vor.
Die nun beschlossene Verlängerung der Einreiseverordnung, die noch bis zum 28. Juli gilt, sieht hinsichtlich der Quarantäne-Regeln vor, dass vollständig Geimpfte, die aus Virusvariantengebieten einreisen, sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, "wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist". Damit dürften die aktuell grassierenden Virusvarianten für vollständig geimpfte Reiserückkehrer keine Quarantänepflicht mehr mit sich bringen.
Darüber hinaus sieht die verlängerte Verordnung eine Änderung vor, die greifen soll, wenn ein Virusvariantengebiet zum Hochinzidenz-Gebiet heruntergestuft wird, während sich Rückkehrer noch in Quarantäne befinden. Dann sollen für das Ende der Quarantäne künftig die Regeln für Hochinzidenzgebiete gelten. Folglich wäre dann eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantänepflicht möglich. Der Beschluss dürfte auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt Bezug nehmen. Dieses hatte kürzlich die Quarantäne für eine Portugal-Urlauberin, die während der Einstufung Portugals als Virusvariantengebiet und vier Tage vor der Lockerung der Corona-bedingten Einreiseregeln nach Deutschland zurückgekehrt war, für unrechtmäßig erklärt.