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8. Juni 2020 | 12:12 Uhr
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Busveranstalter Stewa wehrt sich gegen Einschränkungen

Der Mittelständler hat einen Normenkontrollantrag gestellt, um gegen die Einschränkungen im touristischen Busverkehr durch die bayerische Landesregierung vorzugehen. Das Verbot von Gruppenreisen sei unverhältnismäßig, sagt Geschäftsführer Peter Stenger.

Der Eilantrag gegen Bestimmungen der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai sei mit Unterstützung durch den Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) erfolgt, teilt der Veranstalter mit. Im Visier hat er dabei vor allem die Kombination aus Maskenpflicht und Abstandsregelungen sowie das Verbot von Gruppenreisen für geschlossene Gruppen.

Nach Auffassung von Stenger beeinträchtigen diese Bestimmungen das Geschäftsmodell der Busreiseunternehmen erheblich. Zugleich griffen sie "in die Berufsfreiheit der Anbieter ein", die durch das Grundgesetz geschützt sei. "Solche Eingriffe in die Berufsfreiheit wären nur dann rechtmäßig, wenn diese verhältnismäßig sind", erklärt der Stewa-Chef. Eine Kombination aus Maskenpflicht und Abstandsregelungen sei "ebenso unverhältnismäßig wie das Verbot von Gruppenreisen, das durch Aspekte des Infektionsschutzes kaum zu rechtfertigen sein dürfte". Zudem stellten sich Fragen der Ungleichbehandlung mit vergleichbaren Verkehrsangeboten wie etwa den Anbietern von Linienfernverkehren.

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