Bund und Länder beschließen Zwangstest für Risikorückkehrer
Die Hürden für Urlaub im Ausland werden höher: Wer aus einem Risikoland nach Deutschland zurückkehrt, also derzeit aus nahezu allen beliebten Reisezielen, muss vom 11. Januar an bei der Einreise zwingend einen Coronatest vorweisen. Bayern hat zudem die einwöchigen Faschingsferien gestrichen.
Mit dem Beschluss von Bund und Ländern wurden der Lockdown bis Ende Januar verlängert und zusätzliche Einschränkungen in Kraft gesetzt. Dabei geht es auch um Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund, die "unbedingt zu vermeiden“ seien. In dem Beschluss heißt es wörtlich:
„Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.“
Die Musterquarantäneverordnung soll von den Ländern zum 11. Januar umgesetzt werden. Der Bund plant zudem gesonderte Regeln zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, in denen etwa Mutationen des Coronavirus verbreitet sind oder besonders hoher Inzidenzen bestehen.
Bayern streicht Faschingsferien
Eine weiterer Rückschlag für die Tourismuswirtschaft und Reisende kommt aus Bayern. Dort hat die Landesregierung die einwöchigen Faschingsferien Mitte Februar kurzerhand gestrichen, damit Schüler im Distanzunterricht Stoff nachholen können. Geplante und gebuchte Reisen für Familien werden dadurch unmöglich.