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14. Juni 2024 | 16:12 Uhr
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Booking schafft Bestpreisklauseln europaweit ab

Noch vor einer abschließenden EU-Rechtsprechung nimmt Booking die Bestpreisklauseln, die das Unternehmen selbst als Preisparität bezeichnet in der gesamten EU aus dem Markt. In Deutschland war dieser Schritt schon früher erfolgt.

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Booking verzichtet nun in der gesamten EU auf die umstrittene Bestpreisklausel

"Auch wenn wir glauben, dass Preisparität ein wettbewerbsfähigeres Umfeld für unsere Partner und einheitliche Preisvorteile für Verbraucher bietet, haben wir diese Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum entfernt, um die Verpflichtungen gemäß dem Digital Markets Act (DMA) zu erfüllen", teilt Booking auf Anfrage von Reise vor9 mit. Hotels sind damit in der gesamten EU nicht mehr verpflichtet, der Buchungsplattform einen mindestens ebenso günstigen Preis anzubieten wie den auf der eigenen Website.

Dem Schritt war eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen Booking und Vertretern der Hotellerie vorausgegangen. Im Mai 2021 erklärte schließlich der Bundesgerichtshof die Bestpreisklausel in Deutschland für rechtswidrig. Zuvor war der Streit seit 2015 durch die Instanzen gewandert, auch das Bundeskartellamt hatte sich zwischenzeitlich eingeschaltet.

EU-Entscheidung deutete sich an

Zuletzt hatte der EuGH-Generalanwalt erklärt, die Bestpreisklausel sei wohl ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Im Schlussantrag des Verfahrens über eine Schadensersatzklage von mehr als 300 deutschen Hotels gegen Booking stärkte er die Position der Hotellerie. Ein abschließendes Urteil des EUGh wird in einigen Monaten erwartet. Dem kam das Portal nun in der Praxis zuvor. Allerdings betont das Unternehmen gegenüber Reise vor9, dass es sich bei der Maßnahme lediglich um die Umsetzung der Auflagen des Digital Markets Acts für sogenannte Gatekeeper handelt und nicht um eine Reaktion auf die Sammelklage.

Booking hatte stets argumentiert, dass diese Klauseln notwendig seien, um Trittbrettfahren durch Hotels zu verhindern. Damit könnten Kunden sich auf booking über die Hotels informieren, um dann günstiger direkt zu buchen, so die Befürchtung. Dem hatte der Deutsche Bundesgerichtshof bereits widersprochen und bestätigt, dass die Klauseln nicht als kartellrechtsneutrale "notwendige Nebenabrede" betrachtet werden könnten – zumal Booking einen Marktanteil von über 60 Prozent auf dem Markt für Hotelbuchungsportale hat.

Christian Schmicke

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