Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen:
Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen: Kann sie das nicht, muss sie den Passagieren eine Ausgleichszahlung leisten, entschied das Amtsgericht Hannover. dmm.travel
Airline muss Gegenwind als Verspätungsgrund beweisen: Kann sie das nicht, muss sie den Passagieren eine Ausgleichszahlung leisten, entschied das Amtsgericht Hannover. dmm.travel